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Sie haben einen Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrag erhalten

Gerne beantworte ich Ihre Fragen und gebe Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Meine verlässlichen Antworten helfen Ihnen mit der beruflichen (Konflikt-) Situation entspannt umzugehen. Profitieren Sie in 3 Schritten von meiner Spezialisierung im Arbeitsrecht.

 

Als leidenschaftlicher Arbeitsrechtler kann ich aus den Erfahrungen meiner Beratungstätigkeit Ihre rechtliche Ausgangssituation schnell und verlässlich einschätzen. In den überwiegenden Fällen besteht keine Veranlassung, sich durch existentielle Sorgen und Ängste den Lebensalltag verleiden zu lassen. Denn Arbeits- und Kündigungsschutzrecht ist in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht, d.h. es sichert zum Schutz der existentiellen Lebensgrundlage grundsätzlich den unveränderten Bestand Ihres Arbeits-/Anstellungsverhältnisses. Über die formelle Wirksamkeit hinaus bedarf der einseitige Eingriff in den Bestand Ihres Besitzstandes durch Ihren Arbeitgebers einer sozialen Rechtfertigung. Da es daran in den meisten Fällen fehlt, bieten Arbeitgeber im Rahmen des Trennungsmanagements ihren Arbeitnehmer*innen die einvernehmliche Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung an. Das bestehende Arbeitsverhältnis durch Vertrag einvernehmlich zu beenden ist grundsätzlich Ihre freie Entscheidung. Über die Höhe der Abfindung hinaus bestimmen Sie das gesamte Konditionsgefüge. Abfindungsrechner im Internet oder vergleichbar schematische Betrachtungsweisen sind nach meinem Dafürhalten ungeeignet, den individuellen Wert Ihres sozialen Besitzstandes zu bestimmen. Wenn Sie auch der Meinung sind, mehr als nur ein Faktor in einer Berechnungsformel zu sein, dann sollten wir uns vielleicht persönlich kennenlernen.

 

​1. Rufen Sie mich an oder fragen mittels Kontaktformular eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

In einem persönlichen Gespräch gehe ich Ihre Fragen durch und gebe ich Ihnen eine fachlich fundierte Einschätzung.

2.  Sie entscheiden zwanglos mir das Mandat zu erteilen. 

Sind Ihre Fragen geklärt, können Sie mich mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

3. Ihr Recht | Ihr Berater | Mein Mandat | Ihr Erfolg:

Partnerschaftlich stimmen wir das weitere Vorgehen ab. Als Arbeitsrechtler vertrete ich Ihre Interessen mit Leidenschaft und Nachdruck gegenüber Ihrem Arbeitgeber, um Ihr Recht im konstruktiven Dialog oder gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Ich bin dabei immer an Ihrer Seite und und als Team führen wir das Mandat gemeinsam zum Erfolg.

 

Bei Kündigungen und/oder Angeboten Ihres Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt es eine Vielzahl von Fristen zu beachten. Zögern Sie zur Vermeidung rechtlicher Nachteil daher nicht und nutzen Sie bitte umgehend meinen kostenfreien Service.

040 - 3250 3794 8

Jetzt kostenfrei meine Expertise einholen!

Logo Arnt Pisot Rechtsanwalt_10-01-2017.
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