ARNT PISOT
RECHTSANWALT
ARBEITSRECHT FÜR LEITENDE ANGESTELLTE
MEINE BERATUNGSTHEMEN IM ARBEITSRECHT
MEINE BERATUNGSTHEMEN IM ARBEITSRECHT
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Beendigungskündigung (betriebsbedingt/verhaltensbedingt/personenbedingt), Änderungskündigung, Versetzung und vorsorgliche Änderungskündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindungsvergleich);
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Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungs- und/oder Abwicklungsvertrag; Strategische Beratung einer Exit-Strategie und deren praxiserfahrene, konsequente sowie rechtssichere Umsetzung im Rahmen der Vertragsverhandlung und -Gestaltung (Soziale Auslauffrist, Abfindungshöhe, Turbo-/Sprinterprämie, Entgeltliche Freistellung; Qualifiziertes Zwischen-/Endzeugnis, Outplacement; usw.);
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Arbeitsvertragsrecht (Prüfung, Gestaltung und -Verhandlung von Verträgen), wie Arbeits-/Anstellungs-Verträge, Variable Vergütungs- /Zielvereinbarungen (Tantiemen, Bonus, Prämienzahlungen), Incentives, Gratifikationen, Aktienoptionen, Abfindungsvergleich, Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag, Dienstwagenverträge und Dienstwagenrichtlinien ("Car-Policy"), Bring-Your-Own-Device (BYOD), Alternierende Telearbeit ("Home-Office"); Nachträgliche Anpassungen/Änderungen des laufenden (gültigen) Anstellungsvertrages;
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Versetzung und/oder Änderungskündigung; Grenzen des Weisungs-/Direktionsrechts des Arbeitgebers;
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Anspruch auf variable Vergütung (Bonus) - Durchsetzung variabler Vergütungsansprüche im Wege der Auskunfts- und Leistungsklage ("Stufenklage"); Sonderzahlungen, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Abgeltung geleisteter Mehrarbeit, Urlaub, Aufwendungsersatz für alternierende Telearbeit („Home-Office“), usw.;
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Verringerung der Arbeitszeit in Zusammenhang mit Elternzeit, Altersteilzeit, Sabbatical, usw.;
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Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen und/oder Vorgesetzte ("Bossing") und Beratung arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Belastungsstörungen ("Burnout");
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Prokuraerteilung und Berufung/Bestellung zum Geschäftsführer - Auswirkungen auf den Kündigungsschutz und haftungsrechtliche Fragestellungen;
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Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote bei einem Wechsel zu einem Wettbewerber.
BEI FRAGEN ZU IHREM ANLIEGEN BITTE EINFACH & UNVERBINDLICH KONTAKT AUFNEHMEN!
» DAS ARBEITSRECHT KENNT EINE VIELZAHL VON FRISTEN, DIE ES ZUR VERMEIDUNG VON NACHTEILEN ZU BEACHTEN GILT! «
Im Arbeitsrecht ist es häufig von entscheidender Bedeutung, gesetzliche und/oder vertragliche Fristen zu beachten. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Sie haben bei einer Kündigung nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung mit einer Klage vor den Arbeitsgerichten zur Wehr zu setzen. Wenn Sie das nicht tun, fingiert das Kündigungsschutz-Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung und Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber endet. Zögern Sie daher bitte nicht, sich nach dem Erhalt einer Kündigung sofort mit mir in Verbindung zu setzen.
Als auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt habe ich alle wichtigen arbeitsrechtlichen Fristen für Sie im Blick und Sie laufen nicht Gefahr, sich ihrer rechtlichen Ausgangssituation zu beheben.
Daher meine Empfehlung und zugleich Bitte an Sie, mit der Kontaktaufnahme nicht zu lange abzuwarten und meinen kostenlosen Service einer fundierten Ersteinschätzung zu nutzen. Das Gebot der Stunde lautet vielmehr: Geben Sie Ihre Angelegenheit in kompetente Hände und profitieren Sie von meinem beruflichen Erfahrungswissen und meiner Weitsicht in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
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» QUALITATIV HOCHWERTIGE BERATUNG IM ARBEITSRECHTLICHEN MANDAT SETZT VERTRAUEN, ZEIT, ENGAGEMENT UND SPEZIALISIERUNG VORAUS. «
Als leitender Angestellte stehen Sie in einer - oftmals langjährig gewachsenen - engen persönlichen Vertrauensbeziehung zur Unternehmensleitung, manchmal gar zum Unternehmensinhaber. Sie tragen durch Ihre Tätigkeit maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei, stellen die Weichen für dessen zukünftige Entwicklung und sichern den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen. Überdies nehmen Sie als Vorgesetzter Führungs- und Personalverantwortung wahr. Die damit einhergehenden Anforderungen und Erwartungen an Sie sind vielgestaltig und häufig schlichtweg nicht erfüllbar. Aufgrund der äußerst komplexen Beziehungsebenen werden so vielfach unbewusst Erwartungen und investiertes Vertrauen enttäuscht. Dies führt zwangsläufig zu Belastungen des laufenden Anstellungsverhältnisses, die eine anwaltliche Beratung empfehlenswert machen.
Aus meiner langjährigen Beratungstätigkeit als Unternehmensjurist, Interims-Legal-Counsel und Rechtsanwalt für Unternehmen sind mir die unterschiedlichen Belastungsszenarien und typischen Konfliktsituationen, die im laufenden Anstellungsverhältnis eine anwaltliche Beratung empfehlenswert machen, wohlvertraut. Durch die langjährige Beratung von Personalabteilungen (HR) sind mir die strategischen, personalpolitischen sowie prozesstaktischen Vorgehensweisen gegenüber leitenden Angestellten in derartigen Situationen bestens bekannt. Über die theoretischen Kenntnisse zur Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" hinaus bringe ich als erfahrener Arbeitsrechtsexperte diesen - häufig ganz entscheidenden - praxiserfahrenen Wissensvorsprung in meine anwaltliche Beratung ein. Meinen Beratungsansatz nenne ich daher gerne auch "Vorsprung durch Wissen". Manchmal ist es halt von entscheidendem Vorteil, die Strategien des Gegenübers zu kennen.
Das arbeitsrechtliche Mandat beansprucht Ihr persönliches Vertrauen in meine Person und anwaltliche Beratungstätigkeit in besonderem Maße. Eine Veränderung, Gefährdung oder gar ein Verlust Ihrer Anstellung in leitender Position werden häufig von Ängsten begleitet, den Lebensunterhalt und sozialen Besitzstand zu verlieren. Die damit einhergehende psychische Belastung stellt für jeden Angestellten in vergleichbarer Situation eine Grenzerfahrung dar. Sie können daher erwarten, dass ich Sie persönlich berate und mir das erforderliche Maß an Zeit nehme, um Ihnen einen verlässlichen Umgang mit der Situation zu ermöglichen und Ihnen Perspektiven für Ihre berufliche Zukunft aufzuzeigen.
Ein beruflicher Wendepunkt bietet die Gelegenheit, sich der eigenen Stärken und Potenziale bewusst zu werden, um daraus Chancen und Strategien für die berufliche (Neu-)-Orientierung abzuleiten. Als Ihr anwaltlicher Berater unterstütze ich Sie Ihren Markenkern herauszuarbeiten und zu zeigen, was Sie persönlich und fachlich auszeichnet, was Sie zu etwas Besonderem macht. Ihre „Ich“-Marke (auch „Personal Branding“ oder „Me-Branding“ genannt) verdient es in Arbeitszeugnissen aussagekräftig dargestellt zu werden, um Ihre berufliche Karriere weiter zu entwickeln. Sie werden sehen, dem beruflichen Wendepunkt wohnen Chancen inne, der Sie sich vielleicht vor meiner Beratung noch nicht bewusst waren. Ob Sicherung Ihres bestehenden Anstellungsverhältnisses oder Entwickelung alternativer Lösungsansätze, ich begleite Sie bei Ihrer beruflichen Weichenstellung und helfe Ihnen Ihre Karriere mit nachhaltigem Erfolg zu entwickeln.
Das Spektrum meiner Beratung im Arbeitsrecht für leitende Angestellte ist weit gefächert. Aus meiner langjährigen Erfahrung ist mir jedoch bekannt, dass sich insbesondere bei nachgenannten Themen eine anwaltliche Beratung empfiehlt:
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Beendigungskündigung (betriebsbedingt/verhaltensbedingt/personenbedingt), Änderungskündigung, Versetzung und vorsorgliche Änderungskündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindungsvergleich);
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Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungs- und/oder Abwicklungsvertrag; Strategische Beratung einer Exit-Strategie und deren praxiserfahrene, konsequente sowie rechtssichere Umsetzung im Rahmen der Vertragsverhandlung und -Gestaltung (Soziale Auslauffrist, Abfindungshöhe, Turbo-/Sprinterprämie, Entgeltliche Freistellung; Qualifiziertes Zwischen-/Endzeugnis, Outplacement; usw.);
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Arbeitsvertragsrecht (Prüfung, Gestaltung und -Verhandlung von Verträgen), wie Arbeits-/Anstellungs-Verträge, Variable Vergütungs- /Zielvereinbarungen (Tantiemen, Bonus, Prämienzahlungen), Incentives, Gratifikationen, Aktienoptionen, Abfindungsvergleich, Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag, Dienstwagenverträge und Dienstwagenrichtlinien ("Car-Policy"), Bring-Your-Own-Device (BYOD), Alternierende Telearbeit ("Home-Office"); Nachträgliche Anpassungen/Änderungen des laufenden (gültigen) Anstellungsvertrages;
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Versetzung und/oder Änderungskündigung; Grenzen des Weisungs-/Direktionsrechts des Arbeitgebers;
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Anspruch auf variable Vergütung (Bonus) - Durchsetzung variabler Vergütungsansprüche im Wege der Auskunfts- und Leistungsklage ("Stufenklage"); Sonderzahlungen, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Abgeltung geleisteter Mehrarbeit, Urlaub, Aufwendungsersatz für alternierende Telearbeit („Home-Office“), usw.;
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Verringerung der Arbeitszeit in Zusammenhang mit Elternzeit, Altersteilzeit, Sabbatical, usw.;
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Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen und/oder Vorgesetzte ("Bossing") und Beratung arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Belastungsstörungen ("Burnout");
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Prokuraerteilung und Berufung/Bestellung zum Geschäftsführer - Auswirkungen auf den Kündigungsschutz und haftungsrechtliche Fragestellungen;
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Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote bei einem Wechsel zu einem Wettbewerber.
Die Veränderungsdynamik und -Intensität in der Arbeitswelt nehmen im Zuge des digitalen Wandels 4.0 stetig zu. Die damit einhergehenden Anforderungen, Bedürfnisse und Chancen verdienen durch eine vorausschauende rechtliche Gestaltung Ihrer persönlichen und arbeitsrechtlichen Belange in bestmöglicher Weise abgebildet zu werden. Die Vertragsgestaltung und -Prüfung ist für Sie juristische Daseinsvorsorge und Absicherung Ihres beruflichen Erfolges. Es hängt später maßgeblich von der Qualität des Vertrages und oftmals von kleinen Details ab, ob Sie berechtigte Forderungen durchsetzen und/oder unberechtigte Ansprüche abwehren können. Hierbei können Sie meine langjährigen Erfahrungen in der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen. In Vertragsverhandlungen können Sie überdies auf meine strategisch und psychologisch versierte Verhandlungsführung vertrauen.
Im bildlichen Verständnis der römischen Juristenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“ werde ich Ihre Interessen im erforderlichen Fall in eben diese Hände abgeben, konsequent weiterverfolgen und durchsetzen. Beten brauchen Sie jedoch nur, wenn es Ihnen hilft. Darüber hinaus sollten Sie mir bitte einfach vertrauen.
Eine detaillierte Auflistung meiner Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen finden Sie unter der Rubrik „Spezial- und Fachgebiete“. Alle weiteren Themen moderiere ich innerhalb meines anwaltlichen Netzwerkes spezialisierter Berater. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zu meiner Rechtsberatung und -Vertretung haben.