ARNT PISOT
RECHTSANWALT
AUSGELAGERTE RECHTSABTEILUNG FÜR ARBEITSRECHT:
LABOUR-LAW MANAGEMENT
» QUALITATIV HOCHWERTIGE BERATUNG IM ARBEITSRECHTLICHEN MANDAT SETZT ERFAHRUNG, ENGAGEMENT UND SPEZIALISIERUNG VORAUS. «
Im Arbeitsrecht geht es um die vertraglichen Beziehungen von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern und die Lösung der sich aus diesem Verhältnis ergebenden Spannungen. Aus Sicht des Unternehmens geht es darüber hinaus um den Einsatz persönlicher Betriebsmittel („Human Ressources“), die abhängig vom Grad ihrer Optimierung das betriebswirtschaftliche Wachstum beeinflussen und steuern können. Wie jede wertvolle Ressource können auch Arbeitnehmer Unternehmen vor kniffelige Herausforderungen stellen, die es im Rahmen der anwaltlichen Beratung zu lösen gilt. Um Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten biete ich Ihnen eine praxiserfahrene Beratung, die Ihre unternehmerischen Bedürfnisse und Ziele unter Berücksichtigung Ihrer personalpolitischen Ausrichtung in den Vordergrund stellt und sich danach ausrichtet: Lean Labour-Law Management.
Meine Lösungen berücksichtigen, dass talentierte Mitarbeiter als entscheidender Produktionsfaktor unserer modernen Ökonomie besonderes Augenmerk verdienen. Talente wie auch Unternehmen müssen sich den Anforderungen der mit der Globalisierung einhergehenden Internationalisierung des Wettbewerbes und dem mit der Digitalisierung verbundenen Wandel der Arbeitswelt stellen und bereit sein für Veränderungen. Der Unternehmenserfolg hängt wesentlich von der Fähigkeit ab, schnell und umfassend auf neue Marktanforderungen zu reagieren. Das damit einhergehende Erfordernis unternehmerischer Flexibilität, erfasst alle Unternehmensbereiche und alle Unternehmensressourcen. Einen besonderen Stellenwert nehmen hierbei die Human-Ressourcen ein. Hier besteht ein Spannungsverhältnis darin, dass die Mitarbeiter zum einen wesentlich zur Wertschöpfung beitragen, zum anderen aber auch häufig den größten Kostenfaktor im Unternehmen bilden. Ein flexibilitätsorientiertes Personalmanagement hat die sich hieraus ergebende Ambivalenz zu berücksichtigen. Arbeitsrechtlich kann dies durch Instrumente gestaltet werden, die die Flexibilität von Beschäftigung steuern und/oder die die Flexibilität in den Beschäftigungsverhältnissen sicherstellen sollen. Zur Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen tragen etwa Leiharbeit, Werkverträge (Freelancer, Berater), befristete Arbeitsverhältnisse sowie auch Aufhebungs- /Abwicklungsverträge und betriebsbedingte Kündigungen bei. Die Flexibilität in den Beschäftigungsverhältnissen wird z.B. durch variable Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle und auch Änderungen von Arbeitsinhalten und -orten gewährleistet.
Gerne unterstütze ich Ihr Unternehmen, den Wandel zu begleiten und Ihr flexibilitätsorientiertes Personalmanagement arbeitsrechtlich zu gestalten und auch zukünftig zum Erfolg zu führen.
Das Spektrum meiner Beratung im Arbeitsrecht ist weit gefächert. Aus meiner langjährigen Erfahrung ist mir jedoch bekannt, dass regelmäßig bei nachgenannten Themen bei Personalabteilungen und HR-Management ein Beratungsbedarf besteht:
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Prüfung, Gestaltung und laufende Aktualisierung von Arbeitsverträgen (befristet, unbefristet und zweckbefristet);
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Entwicklung und Umsetzung von Lösungen zur Flexibilisierung des Beschäftigungsbedarfes;
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Begründung des Arbeitsverhältnis (Vertragsrecht: Vertragsgestaltung und –Verhandlung (Entwicklung arbeitsrechtlicher Standardverträge, Grundsätze, Formulare und Grundsätze, Dienstwagenrichtlinien, Arbeitsrechtliche Compliance, Datenschutz),
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Umsetzung personalwirtschaftlicher Maßnahmen und Projekte, insbesondere Restrukturierung und Trennungsmanagement;
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung und Kündigungsschutzklage, Abfindungsvergleich, Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag, Abfindungshöhe, Sprinterprämie, Arbeitszeugnis, Outplacement);
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Erstellung von Schreiben zur Abmahnung vertragswidrigen Verhaltens;
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Entwicklung und Unterstützung personeller Einzelmaßnahmen, wie z.B. Einstellung, Versetzungen, Änderungskündigungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch außerordentliche/ ordentliche Kündigung oder Abwicklungsvertrag;
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Nachträgliche Anpassungen/Änderungen bestehender Arbeitsverträge;
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Vertragsgestaltung zur variablen Vergütung (Bonus), Sonderzahlungen, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Abgeltung geleisteter Mehrarbeit, Urlaub, Arbeitsleistung in alternierender Telearbeit („Home-Office“), „Bring Your Own Device“ (BYOD);
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Evaluierung, Planung und Umsetzung personeller Maßnahmen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen (Stilllegung von Betrieben, Betriebsübergang, Outsourcing von Unternehmensaufgaben und/oder –Strukturen, Peronalabbau);
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Arbeitsrechtliche Due Diligence;
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Vertragsstrafe Versprechen im Zusammenhang mit vertraglichen/nachvertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen und Wettbewerbsverboten;
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Prozessführung.
In den vorgenannten Schwerpunktthemen können Sie auf mich - quasi als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung - sowie auf meine langjährigen Erfahrungen in der arbeitsrechtlichen sowie personalwirtschaftlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
Um das Verständnis zur komplexen Materie des deutschen Arbeitsrechtes für die Geschäftsführer, Führungskräfte, Personaler und HR-Manager zu verbessern, biete ich Schulungen, Seminare und Workshops zu praxisrelevanten Schwerpunktthemen sowohl in Ihrem Unternehmen als auch in meinen Kanzleiräumen an. Meine durchgängig positiv besetzten Erfahrungen zeigen, dass dadurch nicht nur das Bewusstsein einer Führungsverantwortung und –Kultur gestärkt, sondern vielmehr die Bedeutung und Notwendigkeit bestimmter Dokumentationspflichten vermittelt wird. Viele arbeitsgerichtliche Verfahren gehen für Unternehmen einzig und allein deswegen verloren, weil diese ihrer gesteigerten Darlegungs- und Beweislast infolge unzureichend vorhandener Dokumentation nicht erfüllen können. Durch eine entsprechende Sensibilisierung gelingt es Verfahren im Vorfeld sorgfältig vorzubereiten und Personalmaßnahmen, wie insbesondere Kündigungen, zuverlässig umzusetzen. Die Behauptung, Arbeitsgerichte urteilen tendenziell arbeitnehmerfreundlich, enttarnt sich so vielfach bereits als unzutreffend.
Im bildlichen Verständnis der römischen Juristenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“ werde ich die Interessen Ihres Unternehmens im erforderlichen Fall in eben diese Hände abgeben, konsequent weiterverfolgen und erfolgreich durchsetzen. Beten brauchen Sie jedoch nur, wenn es Ihnen hilft. Darüber hinaus sollten Sie mir einfach vertrauen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zu meiner Rechtsberatung und -Vertretung haben.
BUSINESS PARTNER PROFIL
» IN MEINEM BUSINESS PARTNER PROFIL INFORMIERE ICH SIE KURZ UND KOMPAKT ÜBER MEINE ERFAHRUNGEN, KOMPETENZEN UND DEN MEHRWERT MEINER BERATUNG. «